Förderanträge

Ziel des Leichtathletik-Förderverein Hessen ist die Förderung der leistungssportlichen, gesellschaftlichen und persönlichen Weiterentwicklung sowie der Ausbildung herausragender Leichtathletinnen und Leichtathleten hessischer Vereine gleich welcher Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung. Hierbei kommt der Förderung des Nachwuchses besondere Bedeutung zu. Der Verein ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig.

Der Leichtathletik-Förderverein Hessen verfolgt einzig den gemeinnützigen Zweck, herausragende, talentierte und leistungsbereite Leichtathletinnen und Leichtathleten hessischer Vereine, insbesondere aus dem Nachwuchsbereich, durch schnelle, wirksame und unkomplizierte Maßnahmen zu fördern. Fördermaßnahmen werden vornehmlich Einzelsportlern in Form individueller Hilfen gewährt. In Sonderfällen können Talent-, Trainings- und Wettkampfgruppen gefördert werden. Zuwendungen an Vereine sind in Ausnahmefällen möglich.

Im Detail prüft der Vorstand die jeweiligen Anträge. Die Bearbeitung erfolgt zügig, spätestens bei der Vorstandssitzung des folgenden Jahresquartals, in dem der Antrag gestellt worden ist. Den Förderkatalog mit dem entsprechenden Vordruck können Sie downloaden.

 

Frankfurt am Main, im März 2018