Leichtathletik-Förderverein Hessen e. V.
Förderkriterien
Ziel des Leichtathletik-Fördervereins Hessen ist die
Förderung der leistungssportlichen, gesellschaftlichen und
persönlichen Weiterentwicklung sowie der Ausbildung
herausragender Leichtathletinnen und Leichtathleten hessischer Vereine
gleich welcher Staatsangehörigkeit, Religion oder
Weltanschauung. Hierbei kommt der Förderung des Nachwuchses
besondere Bedeutung zu. Der Verein ist überparteilich,
überkonfessionell und unabhängig.
Der Leichtathletik-Förderverein Hessen verfolgt einzig
den gemeinnützigen Zweck, herausragende, talentierte und
leistungsbereite Leichtathletinnen und Leichtathleten hessischer
Vereine, insbesondere aus dem Nachwuchsbereich, durch schnelle,
wirksame und unkomplizierte Maßnahmen zu fördern.
Fördermaßnahmen werden vornehmlich
Einzelsportlern in Form individueller Hilfen gewährt. In
Sonderfällen können Talent-, Trainings- und
Wettkampfgruppen gefördert werden. Zuwendungen an Vereine sind
in Ausnahmefällen möglich.
Im Detail prüft der Vorstand die jeweiligen Anträge. Die Bearbeitung erfolgt zügig,
spätestens bei der Vorstandssitzung des folgenden Jahresquartals, in dem der Antrag gestellt worden ist. Der Förderkatalog
mit dem entsprechenden Vordruck können Sie downloaden.
Frankfurt am Main, im März 2018